Kontakt
Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen, Germany
Buchung/Anfrage
Close

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen von Viser Mobility® GmbH, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen, E-Mail: info@visermobility.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)

  • Diese Bedingungen finden auf die internationale Nutzung der Viser Mobility® Mobil-Apps und/oder Webseiten und/oder Social-Media-Profilen auf facebook.com, instagram.com, tiktok.com, sowie linkedin.com Anwendung.
  • Die App-/Webseiten-Dienstleistungen ermöglichen es Ihnen, Dienstleistungen von Viser Mobility® GmbH und allen verbundenen Unternehmen direkt anzufordern. Diese Dienstleistungen werden insbesondere unter den Marken Viser® und Viser Mobiliy® erbracht oder zugänglich gemacht. Mehr Informationen finden Sie auf dieser Seite.
  • Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam. Sie enthalten Informationen über die Dienstleistungen, Ihre Rechte und andere wichtige Informationen.

01 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.

1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.4 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Eine Geltung der AGB des Auftraggebers kommt nur dann in Betracht, wenn der Auftragnehmer deren Anwendung ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

1.5 Preislisten, Prospekte, Internetangaben oder sonstige Verzeichnisse stellen kein verbindliches Angebot dar. Erst eine individuelle Auftragsbestätigung oder die Leistungserbringung selbst begründen einen Vertragsschluss.

1.6 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB oder zu einem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie in Text- oder Schriftform (z. B. Brief, E-Mail, Buchungssystem) bestätigt werden. Mündliche Zusagen von Chauffeuren, Disponenten oder sonstigen Mitarbeitern sind unverbindlich.

02 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber: die gewerbliche Personenbeförderung und deren Vermittlung im In- und Ausland sowie das Angebot und der Vertrieb hiermit im Zusammenhang stehender Waren und Dienstleistungen, Event- und Veranstaltungsmanagement, Eventservice, Vermietung und Verkauf von Pkw, Lkw und Kraftomnibussen, Überführung und Beförderung von Pkw, Lkw und Kraftomnibussen; Beförderung von Waren und Gütern als Boten- und Kurierdienst mit Fahrzeugen bis 3,5 t sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art, den Ort sowie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Die Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber.

2.5 Die geschuldete Leistung entspricht ausschließlich der Durchführung der Personenbeförderung mit Fahrzeugen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf die Gestellung eines explizit gebuchten oder bestimmten Fahrzeugs (Marke, Modell, Ausstattung, Baujahr, Farbe oder Kennzeichen) besteht nicht.

2.6 Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug einzusetzen, sofern das ursprünglich vorgesehene Fahrzeug aus betrieblichen, technischen oder sonstigen Gründen nicht verfügbar ist.

2.7 Die Einstufung der Gleichwertigkeit oder Höherwertigkeit liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Maßgeblich ist, dass die Beförderungskapazität (Sitzplätze) sowie die Sicherheits- und Komfortstandards eingehalten werden.

2.8 Ein Anspruch auf die Durchführung der Leistung durch einen bestimmten Chauffeur oder eine bestimmte Person besteht nicht.

2.9 Kann ein Ersatzfahrzeug nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen für die ausgefallene Beförderungsleistung. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz für mittelbare Schäden (z. B. Vertragsstrafen des Auftraggebers gegenüber Dritten), sind ausgeschlossen.

2.10 Bei Busvermietungen ist der Auftraggeber verpflichtet, die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu berücksichtigen. Entsprechende Fahr- und Einsatzpläne sind so zu gestalten, dass die Fahrer diese einhalten können. Für Verzögerungen oder Ausfälle infolge einer Missachtung dieser Vorschriften durch den Auftraggeber übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

2.11 Im vereinbarten Preis sind ausschließlich die in der Buchungsbestätigung genannten Leistungen enthalten. Zusatzkosten wie Parkgebühren, Maut, Straßennutzungsgebühren, Fährkosten, Übernachtungen oder Verpflegung für Fahrer sowie behördlich angeordnete Kosten sind, soweit nicht ausdrücklich im Vertrag enthalten, vom Auftraggeber zu tragen.

2.12 Der Auftragnehmer erbringt Chauffeur- und Beförderungsleistungen, jedoch ausdrücklich keinen Personenschutz. Eine Haftung für Gefahrenlagen, die über die üblichen Risiken der Personenbeförderung hinausgehen (z. B. aufgrund politischer, wirtschaftlicher oder persönlicher Exponiertheit des Auftraggebers oder Mitreisender), ist ausgeschlossen.

03 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Es obliegt dem Auftraggeber, die zur Leistungserfüllung notwendigen Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich; die Vorschriften zur Haftung/Freistellung bleiben unberührt.

3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. Anschnallpflicht, Beförderung von Kindern, Gepäckgrenzen) sicherzustellen.

3.3 Bei Beschädigungen am Fahrzeug, die durch den Auftraggeber oder Mitreisende (Fahrgäste) verursacht werden, haftet der Auftraggeber für den entstandenen Schaden in voller Höhe.

3.4 Das Mitbringen von Tieren ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.

3.5 Der Verzehr von Speisen im Fahrzeug ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis gestattet, sofern Catering-Leistungen nicht Bestandteil des Auftrags sind.

3.6 In allen Fahrzeugen gilt das strikte und ausnahmslose Rauchverbot. Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich der Auftragnehmer vor, für die Reinigung und den Ausfall des Fahrzeugs eine Schadensersatzleistung zu verlangen. Diese bemisst sich nach Aufwand und Dauer der notwendigen Tätigkeiten. Tritt durch die Missachtung des Rauchverbots ein Sachschaden ein, findet Ziffer 3.3 Anwendung.

3.7 Der Auftragnehmer und dessen Fahrer sind berechtigt, die Beförderung von Personen zu verweigern oder abzubrechen, wenn diese durch ihr Verhalten die Sicherheit, Ordnung oder das Wohlbefinden anderer Fahrgäste oder des Fahrers gefährden. Gleiches gilt, wenn Anweisungen des Auftraggebers gegen gesetzliche Vorschriften oder Sicherheitsbestimmungen verstoßen.

3.8 Der Auftraggeber darf keine gefährlichen, verbotenen oder gesetzlich genehmigungspflichtigen Güter, Stoffe oder Tiere ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers transportieren lassen.

3.9 Für außergewöhnliche Verschmutzungen oder Beschädigungen im Fahrzeug (z. B. durch Erbrochenes, verschüttete Getränke, Nikotin) schuldet der Auftraggeber eine Reinigungspauschale von mindestens 250,00 EUR zuzüglich etwaiger Ausfallkosten des Fahrzeugs während der Dauer der Reinigung.

3.10 Erscheint der Auftraggeber oder die beförderungsberechtigte Person (Fahrgast) am vereinbarten Abholort zur vereinbarten Abholzeit nicht und erfolgt keine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der 24-Stunden-Hotline des Auftragnehmers, gilt die Leistung als vollständig erbracht. Der vereinbarte Preis bleibt geschuldet.

3.11 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten (z. B. pünktliches Erscheinen am Abholort, Bereitstellung vollständiger und korrekter Informationen, Einhaltung behördlicher Auflagen) nicht nach und entstehen hierdurch Verzögerungen oder Mehraufwand, ist der Auftragnehmer berechtigt, den hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand (z. B. Wartezeit, Umwege, zusätzliche Einsatzstunden) gesondert in Rechnung zu stellen.

04 Zahlung

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z. B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Regelung in Angeboten oder Buchungsbestätigungen getroffen wurde.

4.4 Rechnungsbeträge sind ohne Abzug in Euro auf das angegebene Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Etwaige Bankspesen, Überweisungs- oder Wechselkursgebühren trägt der Auftraggeber.

4.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber zur Absicherung der Vergütung eine Kreditkartenautorisierung oder eine Kaution zu verlangen, insbesondere bei Neukunden, internationalen Buchungen oder Aufträgen mit hohem Auftragswert.

4.6 Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von über 5.000,00 EUR, internationalen Fahrten, mehrtägigen Fahrten oder Eventbuchungen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Anzahlung oder Vorauszahlung (bis zu 100 % des Auftragswerts) bei Vertragsschluss zu verlangen.

4.7 Bei Großveranstaltungen, internationalen Einsätzen, mehrtägigen Fahrten oder Aufträgen mit erhöhtem organisatorischen Vorbereitungsaufwand ist der Auftragnehmer zudem berechtigt, vom Auftraggeber eine angemessene Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung, Kaution oder unwiderruflichen Bankbürgschaft zu verlangen.

4.8 Die Höhe und Art der Sicherheitsleistung wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung individuell festgelegt. Ohne rechtzeitige Stellung der Sicherheitsleistung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

4.9 Sicherheitsleistungen dienen ausschließlich der Absicherung von Vergütungs- und Schadensersatzansprüchen des Auftragnehmers aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. Nach vollständiger Abwicklung des Auftrags und Begleichung aller Ansprüche wird die Sicherheitsleistung unverzüglich zurückerstattet bzw. freigegeben.

4.10 Bei Zahlungsverzug gelten die Regelungen des § 05 (Zahlungsverzug).

4.11 Im Falle von Rücklastschriften oder fehlgeschlagenen Kreditkartenzahlungen trägt der Auftraggeber sämtliche dadurch entstehenden Kosten und Gebühren.

4.12 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung von Leistungen zu verweigern oder bereits vereinbarte Leistungen zurückzuhalten, solange der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen oder der Stellung einer vereinbarten Sicherheitsleistung in Verzug ist.

4.13 Unbeschadet der Ziffern 4.6 und 4.7 ist der Auftragnehmer bei Großveranstaltungen, Events, Messen sowie sonstigen Aufträgen mit erheblichem Auftragsvolumen berechtigt, eine Sicherheitsleistung (z. B. in Form einer Anzahlung von bis zu 75 % des Auftragswertes) zu verlangen. Diese Sicherheitsleistung wird im Falle einer Stornierung nach Maßgabe von § 06 verrechnet.

05 Zahlungsverzug

5.1 Der Auftraggeber gerät in Zahlungsverzug, wenn er die in § 04 vereinbarten Zahlungsfristen nicht einhält. Maßgeblich ist der in der Rechnung oder Buchungsbestätigung angegebene Zahlungstermin.

5.2 Unabhängig davon tritt der Zahlungsverzug spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB); gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.

5.3 Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen: gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

5.4 Für jede nach Eintritt des Verzugs versandte Mahnung kann der Auftragnehmer eine Bearbeitungspauschale von 5,00 EUR verlangen.

5.5 Gegenüber Unternehmern wird zusätzlich eine einmalige Verzugspauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB fällig.

5.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle des Verzugs notwendige Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend zu machen.

5.7 Nach Eintritt des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen nur noch gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

06 Stornierungen und Rücktritt

6.1 Stornierungen müssen in Textform (z. B. E-Mail) beim Auftragnehmer eingehen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs.

6.2 Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gelten folgende Stornobedingungen:
bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei
59 bis 29 Tage vor Leistungsbeginn: 25 % des vereinbarten Preises
28 bis 9 Tage vor Leistungsbeginn: 50 % des vereinbarten Preises
8 bis 1 Tag(e) vor Leistungsbeginn: 75 % des vereinbarten Preises
am Tag der Leistung oder bei Nichtantritt (No-Show): 100 % des vereinbarten Preises

6.3 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.4 Bei Sonderleistungen (z. B. Hotelbuchungen, Eventtickets, Catering, Drittleistungen) gelten die jeweiligen Stornobedingungen der beteiligten Leistungsträger. Bereits entstandene Kosten werden in voller Höhe weiterbelastet.

6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, Sicherheitsrisiken, Nichterfüllung gesetzlicher Voraussetzungen durch den Auftraggeber) vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhält der Auftraggeber bereits geleistete Zahlungen zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.6 Für saisonale Spitzenzeiten, Großveranstaltungen oder Messen (z. B. Karneval, Silvester, Weihnachtsgeschäft, internationale Messen oder Sportevents) können abweichende Stornobedingungen gelten. Diese werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss ausdrücklich mitgeteilt und sind verbindlicher Vertragsbestandteil.

6.7 Bereits geleistete Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen gemäß § 04 werden im Falle einer Stornierung mit den Stornogebühren verrechnet. Überzahlungen werden dem Auftraggeber zurückerstattet.

07 Haftung / Freistellung

7.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

7.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

7.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verspätungen oder Leistungsausfälle, die durch höhere Gewalt, Verkehrsstaus, Unfälle, extreme Wetterlagen, behördliche Maßnahmen, Streiks oder sonstige nicht von ihm zu vertretende Umstände verursacht werden. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz von Folgeschäden, insbesondere verpassten Flügen, Anschlussfahrten, Veranstaltungen oder entgangenem Gewinn, besteht nicht.

7.4 Bei Waren- und Kuriertransporten mit Fahrzeugen bis 3,5 t haftet der Auftragnehmer für Verlust oder Beschädigung des Gutes nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§§ 425 ff. HGB). Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

7.5 Mängel hinsichtlich der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind vom Auftraggeber oder einer zur Inanspruchnahme der Leistung berechtigten Person (z. B. Fahrgast, Mitarbeiter des Auftraggebers) innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntniserlangung in Textform zu rügen. Die Kenntnis einer zur Inanspruchnahme der Leistung berechtigten Person wird dem Auftraggeber zugerechnet. Erfolgt keine fristgerechte Rüge, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht.

08 Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

8.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Auftraggebers zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

8.4 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln oder Pflichtverletzungen verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig.

09 Kundenschutz / Verbot der Umgehung der Geschäftsbeziehung

9.1 Dem Auftraggeber ist es untersagt, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Kundenbeziehungen des Auftragnehmers direkt oder über Dritte zum Zwecke der Umgehung der Geschäftsbeziehung zu nutzen oder zu übernehmen.

9.2 Ebenso ist es Subunternehmern und beauftragten Dritten untersagt, Kunden oder Geschäftspartner des Auftragnehmers während der Vertragslaufzeit und für 24 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit unmittelbar oder mittelbar für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen zu akquirieren oder Aufträge entgegenzunehmen, die den Leistungen des Auftragnehmers entsprechen.

9.3 Für jeden Verstoß gegen diese Verpflichtung verpflichtet sich der Auftraggeber bzw. Subunternehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Nettoauftragsvolumens der letzten 12 Monate der betroffenen Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch 25.000 EUR.

9.4 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes durch den Auftragnehmer bleibt hiervon unberührt.

10 Kooperationen und Fremdleistungen

10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen Subunternehmer oder Kooperationspartner einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt Vertragspartner des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

10.2 Leistungen Dritter (z. B. Hotels, Caterer, Eventveranstalter), die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers vermittelt oder bucht, werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erbracht. Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsstörungen oder Ausfälle dieser Dritten.

10.3 Der Auftraggeber erkennt an, dass Kooperationspartner oder Subunternehmer ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht berechtigt sind, eigene Verträge mit Auftraggebern oder Fahrgästen des Auftragnehmers abzuschließen oder diese direkt anzusprechen.

10.4 Kooperationspartner, Subunternehmer und Auftraggeber verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Kunden- und Preisinformationen, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

11 Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln und verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

11.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

12 Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

12.2 Die Parteien verpflichten sich, vor Einleitung gerichtlicher Schritte zunächst eine gütliche Einigung anzustreben.

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

12.4 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

12.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen des Auftragnehmers mit eigenen Forderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

12.6 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Verständlichkeit; im Zweifel ist stets die deutsche Fassung maßgeblich.

12.7 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können vom Auftragnehmer auf verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG übertragen werden.

12.8 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

12.9 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts-/Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

13 Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.

Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.